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Ihr Umzug mit dem Jobcenter oder Arbeitsamt

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Viele Menschen haben im Laufe ihres Lebens einmal mit dem Jobcenter zu tun - selbst in der Weltstadt Berlin! Wenn man nun als Hartz-4-Empfänger auch noch umziehen möchte oder muss, gibt es zahlreiche Dinge zu beachten und beantragen. Welche das sind, haben wir in diesem Artikel zusammengefasst.

Aufgrund des akuten Geldmangels ist erst einmal die Frage der Kostenübernahme für einen Umzug von Bedeutung. Am liebsten wäre den meisten Empfängern natürlich eine Direktabrechnung. Auch stellt sich so manchem Hartz-4-Empfänger die Frage, ob er überhaupt das Recht hat, einfach umzuziehen. Und wie teuer darf die Miete sein? Hartz 4 ist eine Welt von Anträgen - das ist nicht nur in Berlin so, sondern in ganz Deutschland. Welche Anträge darf man nicht verschwitzen, wenn man als Hartz-4-Empfänger umziehen muss? Und wie sieht die Angelegenheit aus, wenn man plötzlich schwer erkrankt oder aufgrund einer chronischen Krankheit nicht dazu in der Lage ist, umzuziehen? Auch das Problem, dass das Arbeitsamt einen Umzug in eine günstigere Wohngegend innerhalb von Berlin fordert, ist nicht selten. Wie verhält es sich jedoch, wenn man Kinder hat, die ihre Freunde durch einen solchen Umzug verlieren würden? Hier gibt es einen Überblick über das Paragrafen-Dickicht des Hartz 4 in Bezug auf das Thema "Umziehen"!

Darf man als Hartz-4-Empfänger in Berlin nach Belieben umziehen?

Im Grundgesetz ist das Recht auf Freizügigkeit verankert. Da es jedoch vom Sozialamt zahlreiche Leistungen gibt, macht es Sinn, die Behörde von Anfang an in die eigenen Umzugspläne miteinzubeziehen, beispielsweise dann, wenn man möchte, dass das Geld für die Umzugsfirma vom Jobcenter übernommen wird. Sinnvoll ist es, einen Antrag auf Übernahme der Umzugskosten zu stellen. Diese Kosten werden jedoch nur übernommen, wenn eine Notwendigkeit für einen Umzug besteht. Wurde also beispielsweise die Wohnung gekündigt oder hat man in einer anderen Stadt einen Arbeitsplatz gefunden, dann wird die Behörde dem Antrag stattgeben. Auch eine Scheidung, wesentliche Mietmängel oder bereits die Aussicht auf einen neuen Arbeitsplatz können in den Augen des Sozialamtes triftige Gründe sein, einen Umzug zu unterstützen.

Kann mich das Jobcenter zu einem Umzug zwingen?

Wenn das Jobcenter die aktuelle Wohnung für nicht angemessen hält, kann das Jobcenter den Hartz-4-Empfänger zu einem Umzug in eine günstigere Wohnung auffordern. Kommt der Empfänger dieser Aufforderung nicht nach, müssen die Kosten, die den jeweiligen Spiegel übersteigen, von dem Empfänger selbst übernommen werden.

Nach der Aufforderung zum Umzug in eine günstigere Wohnung gelten übrigens 6 Monate Übergangsfrist: So lange übernimmt die Behörde noch die Kosten für die zu teure Wohnung. Doch auch über diese Übergangsfrist hinaus kann die Miete übernommen werden, etwa wenn es dem Empfänger nicht möglich gewesen ist, eine günstige Wohnung zu finden. Um dies nachweisen zu können, ist es wichtig, dass alle Belege gesammelt werden: Nachweise über Besichtigungstermine, die stattgefunden haben, Nennung bestimmter Ansprechpartner oder Nachweise über die Bewerbung bei einer Wohnungsgenossenschaft. Auch ein Nachweis über das Beantragen eines Wohnberechtigungsscheins sollte am besten vorgelegt werden.

Weitere wichtige Gründe, die für das Aussetzen der Frist sprechen, sind etwa eigene Kinder, die es erforderlich machen, nicht zu weit wegzuziehen. Auch eine schwere Erkrankung ist ein triftiger Grund, der dafür spricht, dass der Hartz-4-Empfänger nicht dazu in der Lage ist, umzuziehen. Wenn das Jobcenter den Empfänger zu einem Umzug auffordert, etwa in einen günstigeren Stadtteil von Berlin, ist genau dieses Jobcenter für die Übernahme der Umzugskosten zuständig. In jedem Fall ist es sinnvoll, sich eine Zusicherung der Kostenübernahme von dem bisher zuständigen Jobcenter ausstellen zu lassen.

Antrag auf Erstausstattung schon vor dem Umzug beim Jobcenter einreichen

Insbesondere in Berlin ist die Auswahl an Second Hand-Möbeln groß. Auch wenn man häufig gebrauchte Schnäppchen für das Einrichten der neuen Wohnung finden kann, besteht für Empfänger von ALG II grundsätzlich das Recht, die Kosten für die Erstausstattung von dem Jobcenter übernehmen zu lassen. Wird ein solcher Antrag bewilligt, erhält der ALG-II-Empfänger in der Regel einen Bezugsschein, den er in einem Sozialkaufhaus einlösen kann.

Arbeitslos umziehen mit dem Jobcenter - Wir unterstützen Sie dabei!

Es ist durchaus möglich, die eigenen Interessen mit denjenigen des Amtes unter einen Hut zu bringen und sich erfolgreich finanzielle Unterstützung zu holen. Häufig ist auch schon ein einfacher Zuschuss eine große Hilfe. Wichtig ist, dass man Anträge rechtzeitig stellt und sich, falls ein Sonderfall zutreffen sollte, erkundigt, wie in dem jeweiligen Fall verfahren werden sollte. Auch sollte keiner der Ansprüche übersehen werden, etwa das Recht auf eine Erstausstattung. Und auch der Umzugshelfer bzw. das Umzugsunternehmen möchte gern für seinen Service bezahlt werden, weshalb die Unterstützung des Jobcenters in vielen Fällen erforderlich ist.

Unser Umzugsunternehmen sendet Ihnen kostenlos und unverbindlich ein detailliertes Kostenangebot für Ihren geplanten Umzug zur Vorlage bei Jobcenter zu. Auch die Endabrechnung kann direkt mit dem Jobcenter erfolgen. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

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